Häufige Fragen

Was bringt ein Anwalt? Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Gerne liefern wir Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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Warum zum Anwalt?

Als Ihre Rechtsanwälte vertreten wir ausschliesslich Ihre Interessen und können Sie gesamtheitlich und kompetent beraten. Im Gegenzug zu vielen anderen Beratern sind wir als Rechtsanwälte:

unabhängig zur Verschwiegenheit verpflichtet und stehen vollständig an Ihrer Seite.

Wir haben Ihre Interessen im Auge und müssen keine Rücksicht auf Gesamtvereine oder -verbände nehmen. Die Beratung durch Ihre persönlichen Rechtsanwälte ist auch nicht mit dem Nachteil einer unter Umständen mehrjährigen Mitgliedschaft in einer Organisation verbunden.

2

Welche Kosten entstehen?

Nicht immer ist es möglich, die Kosten eines Verfahrens vorher abschätzen zu können. Wir geben Ihnen aber nachstehend einige Anhaltspunkte und raten Ihnen, direkt beim ersten Gespräch mit uns die Honorarfrage anzusprechen.

2.1

Beratungsmandate

Eine Erstberatung bieten wir für einen Pauschalpreis an. Fragen Sie!

Ansonsten werden die Kosten grundsätzlich nach einer Tabelle bzw. nach der Anwaltsgebühren-Verordnung abgerechnet. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem sogenannten Streitwert, der Verantwortung, der Schwierigkeit des Falles und dem Umfang der Tätigkeit des Anwalts.

Wir bieten zudem ausdrücklich an, auf Stundenhonorarbasis zu arbeiten. Das ist fair, weil der tatsächliche Aufwand, und nur dieser abgerechnet wird. Unser Stundensatz hängt vom Umfang und dem Schwierigkeitsgrad der Sache ab.

2.2

Prozessmandate

Grundsätzlich gilt im Prozess: Wer (ggfls. anteilig) verliert, zahlt (ggfls. anteilig) die Kosten; wer gewinnt, erhält seine Kosten (ggfls. anteilig) ersetzt.

Bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit besteht unter Umständen die Möglichkeit, die unentgeltliche Rechtspflege zu beantragen. Dabei helfen wir Ihnen. Gegebenenfalls gewährt Ihnen das Gericht unentgeltliche Rechtsvertretung durch vollständige Übernahme der Kosten durch den Staat.

Wichtig: Die Rechtsschutzversicherungen tragen in der Regel die Kosten von familienrechtlichen und erbrechtlichen Prozessen nicht. Einzelne Gesellschaften zahlen aber Beratungsgespräche. Am besten klären Sie dies vorher ab.